Hiser Consultancy

HiserConsultancy
HISER-Projekt: Gemäß Artikel 3 desGesetzesNr. 5448, dem ProjektzurSteigerung der Wettbewerbsfähigkeit im Dienstleistungssektor, müssendiekooperierendenOrganisationen, die im Gesundheits- oderSporttourismussektortätigsind, zusammen mit den “HISER-Projektgenehmigungsantragsdokumenten (Anhang 19)” einenAntragbei der GeneraldirektioneinreichenunddieGenehmigungerhalten.
DieGeneraldirektionbewertetProjektanträgeanhandvonInhalt, Relevanzfür den Zweck, Budget undProjektmanagementkapazität der kooperierendenOrganisation im RahmenvonExportstrategienund -richtlinien.
Nach der BewertungkanndieGeneraldirektionGespräche mit der kooperierendenOrganisationüberdasProjektführen, dasProjektbasierendaufdiesenGesprächenundBewertungengenehmigen, VorschlägefürÄnderungenundVerbesserungendesProjektsmachenoderdasProjektablehnen.
DiekooperierendeOrganisation, dieEigentümerindesProjektsist, wirdüberdieErgebnisse der Bewertunginformiert. WenndasProjektgenehmigtwird, kanndiekooperierendeOrganisationnachErhalt der Benachrichtigung mit der UmsetzungdesProjektsbeginnen. Die 36 (sechsunddreißig) Monate der Projektdauerwerdenauf der GrundlagedesanfänglichenVorabgenehmigungsdatumsberechnet, dasvon der GeneraldirektionfürjedeAktivitätinnerhalbdesProjektumfangserteiltwird.
EinekooperierendeOrganisationkanneinengemeinsamenProjektantrag mit eineranderenkooperierendenOrganisationeinreichen. DieMitglieder der AntragskooperierendenOrganisationundgegebenenfallsdiekooperierendeOrganisation, dieals Partner am Projektteilnimmt, können am Projektbeteiligtsein.
EinHISER-Projektmussmindestens 8 (acht) Begünstigteumfassen.
DasSchreiben, dieVerwaltungunddieUmsetzungvonProjektengehörenallezuunsererExpertise.
KontaktierenSieHiserConsultancyfürweitereInformationen.
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